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Sehr geehrter Besucher,
vielleicht kennen Sie folgende Situationen? Immer, wenn die eigenen Sachkenntnisse nicht mehr ausreichend sind, um wichtige Entscheidungen zu treffen zu können, sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Solche Anlässe können sein:
• Beurteilung von Franchise-Konzepten • Beurteilung von Prognoseberechnungen im Rahmen der • „Vorvertraglichen Aufklärungspflicht“ bei Franchise-Verträgen • Feststellung von Gründungkonzepten bei Franchise-Systemen • Förderprogramme und Finanzhilfen der EU, • des Bundes und der Länder • Fragen aus dem Bereich Franchising • Beurteilung von Beratungsleistungen • von Unternehmensberatern • Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich • geklärt werden sollen • Unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Die von uns erstellten Gutachten genießen eine sehr hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbelegung als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.
Dritten, denen unsere Gutachten vorgelegt werden, wie zum Beispiel Banken, Förderinstituten, Wirtschaftspartnern, etc., können sich auf die Ergebnisse verlassen und das stärkt zugleich Ihren Ruf: Sie stehen nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Außerdem geben Ihnen unsere Gutachten eine Sicherheit für Ihre Entscheidungen.
Wir erstellen nicht nur Gutachten, sondern beraten auch und sind als Schlichter (Meditation und Schiedsgutachter) tätig.
Kontaktieren Sie uns einfach – innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen. Versprochen!
Sachverständigenbüro Klaus Lockemann • Freier Sachverständiger für Franchise • IHK-Sachverständiger für Finanzierungen und Finanzplanung Breitensteinstr. 8b D-83043 Bad Aibling Telefon: +49.8061.35678 Telefax: +49.8061.37314 Email:
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www.sv-lockemann.de
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